Rothenberg. "Ernsthaft?" Was in der heutigen Umgangssprache, manchmal etwas flapsig, als ungläubige Rückfrage gestellt wird, bedeutete im 16. Jahrhundert eine schwerwiegende Betonung. Wenn der Herr zu Hirschhorn in seinen Gesetzen und Erlassen, in diesem Fall 'Rottenberg' (heute: Rothenberg) betreffend, etwas "ernsthaft" anordnete, dann konnte es bei Verstoß auch um Leben und Tod gehen. Dies galt etwa im Wiederholungsfall bei Ehebruch: "Der Mann soll enthauptet werden, das Weib ertränkt." Wirklich, ernsthaft.
"Auch wenn der Herr etwas 'meinte', dann war das nicht nur seine Ansicht, sondern seine Meinung bedeutete Gesetz", erklärt Thomas Wilcke. Der pensionierte Schulleiter, leidenschaftliche Heimat- und Regionalforscher und Vorsitzende des Rothenberger Verkehrs- und Verschönerungsvereins, hält zufrieden und durchaus etwas stolz einen dicken Band in Händen, der nun erschienen ist: Ein Faksimile des 'Dorffs Buchs zu Rottenberg', in dem die seit dem sechzehnten Jahrhundert geltenden Gesetze, Grenzordnungen und andere Regeln für Rothenberg, Hainbrunn, Finkenbach und das auf der anderen Neckarseite gelegene Moosbrunn aufgeschrieben sind. Das Buch kann als ein früher Vorläufer eines Bürgerlichen Gesetzbuches und auch eines Strafgesetzbuches gesehen werden.
Aufbewahrt wird das über 500 Seiten umfassende Dorfbuch - eine Abschrift vermutlich aus der Mitte des 18. Jahrhunderts - im evangelischen Pfarramt. Hier klopfte Thomas Wilcke vor einiger Zeit bei Pfarrer Reinhold Hoffmann an, um dieses Dokument einzusehen - der regionalkundliche Ehrgeiz trieb ihn an. Auch der inzwischen verstorbene Lehrer und Heimatkundler Hansulrich Schüppel hatte sich vor über 20 Jahren schon einmal mit diesem historischen Dokument beschäftigt. Als nun der pensionierte Pädagoge und der Ortspfarrer sich in die in schöner, gepflegter Schrift beschriebenen Seiten vertieften, war ihnen klar: Diese Einsicht soll mehr Menschen ermöglicht werden. Nicht dass die 'Weistümer' (Anweisungen) heute noch Geltung hätten, aber sie geben einen guten, oft interessanten und zuweilen schmunzeln machenden Einblick in vergangene Zeiten, wobei manchmal bereits die Formulierungen aus heutiger Sicht erheitern: "Etliche ... übertrinken sich ordentlich, während Weib und Kinder daheim Mangel leiden müssen."
Das gesamte Buch abzuschreiben und dann in Druckschrift zu veröffentlichen, wäre vielleicht wünschenswert, der dafür nötige Aufwand aber immens gewesen. Denn, so ließen Archivare Thomas Wilcke wissen, dafür gebe es genaue wissenschaftliche Regeln, die man sich nicht mal so ohne weiteres aneignen kann; hinzu kommt, dass die Handschrift, so sorgfältig sie auch ist, nicht immer leicht zu entziffern ist. "Vor allem Eigennamen sind da manchmal ein echtes Problem", erklärt Wilcke.
Die letzte Eintragung stammt von Anfang des 19. Jahrhunderts. Ab 1806 gehörte das einstige Herrschaftsgebiet wechselnder Adelshäuser - die Hirschhorner hatten lediglich den Anfang gemacht - zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt. Fortan wurden die Gesetze von dort erlassen und damit die im Buch dokumentierten "ernsthaften Meinungen" und Weistümer außer Kraft gesetzt. "Interessant ist, dass im Buch auch immer wieder Leerseiten eingefügt waren, für Ergänzungen", so Wilcke. Diese wurden in das Faksimile mitübernommen: Zum einen gehören sie eben zum Originaldokument dazu, zum anderen folgen auch sie der durchlaufenden Seitennummerierung.
Da das 'Dorffs Buch' naturgemäß vermutlich nur einen überschaubaren Kreis von Lesern ansprechen wird und die Auflage daher zunächst gering kalkuliert wurde, kostet der liebevoll gestaltete und schön gebundene Band 75 Euro. Wer Interesse daran hat, kann sich im evangelischen Pfarramt bei Pfarrer Hoffmann melden, Telefon 06275 284.
Bernhard Bergmann
5.7.2024
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